SeenlandCard_Freizeitfuehrer_2024

7 ALTMÜHLSEE STADT GUNZENHAUSEN KULTUR UND SEHENSWERTES: Sehenswert ist der fachwerkreiche Stadtkern mit Markgräflichem Hofgarten, Ev. Stadtkirche, Ev. Spitalkirche sowie Blas-, Storchen-, Färberturm und Teilen der Stadtmauer. Im Burgstallwald stehen Reste von zwei römischen Wachttürmen und des Limes, seit 2005 Welterbe durch die UNESCO. Museen: Fossilien- und Stein- druckmuseum und Archäolo- gisches Museum. DIE STADT GUNZENHAUSEN TRÄGT DAS PRÄDIKAT „STAATLICH ANERKANNTER ERHOLUNGSORT“. Es wird ein Kurbeitrag in Höhe von 2,00 EUR pro Aufenthaltstag und Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr in Gunzenhausen und den Ortsteilen erhoben, in diesem Rahmen werden Ihnen als Urlaubsgast diverse Vergün- stigungen auf das allgemeine Freizeitangebot gewährt. Kinder und Jugendliche sind beitrags- frei sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 % und deren notwendige Begleitpersonen (Kennzeichnung „B“). Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 % erhalten eine Ermäßigung auf den Kurbeitrag von 50 %. Der Kurbeitrag wird i.d.R. zusätzlich erhoben, außer bei den Preisan- gaben der Vermieter ist die Ein­ beziehung gesondert vermerkt. TOURIST-INFORMATION Rathausstraße 12 91710 Gunzenhausen Tel. 09831 508-300 Fax 09831 508-567 touristik@gunzenhausen.de www.gunzenhausen.de Stromtreter- Ladepunkt

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